In den Haushaltsreden im Dezember 2018 hatten CDU und SPD Gespräche zur weiterten Entlastungen für Familien und Alleinstehende mit Kindern angekündigt. Die konstruktiv geführten Gespräche zwischen beiden Fraktionen mit Beteiligung der Gemeindeverwaltung haben zu einem positiven Ergebnis geführt. Ein von CDU und SPD gemeinsam gestellter Antrag zur Anpassung der Familienpasses entlastet Familien und Alleinstehende noch über die Beiträge des Ferienhauses hinaus. Die Betreuungsangebote sollen durch die vorgeschlagene Anpassung finanziell noch attraktiver werden. Insbesondere für Familien mit mindestens zwei Kindern und Alleinerziehende, sowie Familien mit behinderten Kindern ergeben sich weitere Vorteile.
Gemeinsamer Antrag auf Anpassung der Richtlinien für den Familienpass.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Manuel Deitert,
der Familienpass ist eine kreisweite Vergünstigungskarte zur Entlastung von Familien, und bietet gemeindeübergreifende Rabatte.
Die Auslegung ist allerdings von Ort zu Ort leicht unterschiedlich. In Reken erhält man 25 Prozent Ermäßigung bei Kursen des Bildungszentrums, 10 Prozent Rabatt bei Kursen der Musikschule sowie 50 Prozent Ermäßigung bei dem Kauf einer Familienjahreskarte des Frei- und Hallenbades.
Erhalten können den Familienpass in Reken derzeit Familien mit mindestens drei Kindern.
Die Gemeinde Reken hat durch Ihren vielfältigen Freizeitmöglichkeiten und Einrichtungen für Familien immer einen hohen Wert auf Familienfreundlichkeit
gelegt. Dies wird deutlich beispielsweise in dem Ausbau der Kindergärten, der Schaffung von Betreuungsangeboten an den Schulen und nicht zuletzt durch das Ferienhaus, das seinesgleichen im weiten Umkreis sucht. Wir möchten die Bedeutung der Familie weiter stärken und vor allem Alleinerziehende entlasten und schlagen daher vor, die Einstiegsbedingungen zu senken und das Angebot auszuweiten.
Daher schlagen wir vor
a) den Kreis der Berechtigten für den Familienpass auf Rekener Familien mit mindestens zwei Kindern und bei Alleinerziehenden sogar bereits ab dem ersten Kind zu erweitern;
b) den Katalog der Vergünstigungen zu erweitern um die Entgelte für die Übermittagsbetreuung an den Grundschulen sowie für die Entgelte des Ferienhauses. Bei Vorliegen des Familienpasses sollen Rekener Familien mit 2 Kindern einen Rabatt von 25% erhalten und Familien mit mindestens 3 Kindern sowie Alleinerziehende mit einem Kind künftig lediglich den hälftigen
Regelbeitrag zahlen müssen.
c) Familien mit einem behinderten Kind erhalten ebenfalls den Familienpass, und zahlen auch den hälftigen Regelbeitrag für die Übermittagsbetreuung an den Grundschulen sowie für die Entgelte des Ferienhauses.
Wir möchten durch diesen Vorschlag eine bürokratiearme Möglichkeit schaffen, um unter anderem Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.
Da die Übermittagsbetreuung und das Ferienhaus bereits heute eine hohe Akzeptanz genießen, sollte gleichzeitig bei Kapazitätsengpässen aber auch der Bedarf der Kinderbetreuung durch die Eltern z. B. durch Nachweis eines Arbeitsverhältnisses nachgewiesen werden. Davon abgesehen kann in Härtefällen (z.B. Pflege naher Familienangehöriger, behinderte Kinder, schwerwiegende Erkrankung,...) ein Platz gewährt werden. Die Entscheidung über diese Härtefälle trifft der Bürgermeister.
Zuletzt sollte aus Kapazitätsgründen klar gestellt werden, dass der Rabatt auf die Familienjahreskarte für das Frei- und Hallenbad nur für Familien aus Gemeinden gewährt werden kann, die ebenfalls ein eigenes Hallenbad betreiben.
Vergünstigungen auf Kurse des Verbiz im Rahmen des Familienpasses sollen nur an Familien gegeben werden, die im Beitragssystem der Volkshochschule benachteiligt werden.