Von jeder Verwaltung einer Kommune kann für die Bürger ein grundsätzlich bürgerfreundliches Verhalten erwartet werden. Im Falle des hier angesprochenen Beschäftigten der Gemeinde kann dies u.E. leider nicht behauptet werden.
Andernfalls wären solche Arbeitsrechtlichen Schritte durch die Verwaltung wohl nicht notwendig geworden.
Auch aus eigener Erfahrung sind uns solch ungebührliches Verhalten bekannt und es handelt sich nicht etwa um 10,00 EUR Parktickets.
Hier steht u.E. die Verwaltung in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Verhalten zukünftig zu vermeiden. Und wenn keine Besserung des Beschäftigten in Sicht ist, bleibt die Kündigung als letztes Mittel.
Dass die Arbeitsgerichte tendenziell pro Arbeitnehmer entscheiden ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das Verhalten des betroffenen Mitarbeiters in Form einer Strafanzeige nach dem gerichtlichen Kompromiss und das anschließende unbefugte Verteilen von Hinweiszetteln wegen Falschparkens zeigen eine deutliche Unbelehrbarkeit des Mitarbeiters, die die Notwendigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses deutlich unterstreicht.
Wir sehen daher keines Falls ein Überziehen der Verwaltungsspitze in dieser Angelegenheit. Zu berücksichtigen ist hierbei die Tatsache, dass seitens der Verwaltung zu Schutz des Betroffenen nicht über Personalangelegenheiten in der Öffentlichkeit berichtet werden darf; insofern fehlt ein sicherlich gewichtiger Teil der Wahrheit für eine vollständige Beurteilung des Vorgangs. Alfred Mensing
Fraktionsvorsitzender