Resolution der CDU Fraktion im Rekener Gemeinderat (Entwurf)

Entwurf: Resolution der Gemeinde Reken zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
"Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"
Der Rat der Gemeinde Reken fordert
 die Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.
Begründung:
Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderung einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierunggefäh~det mit der "isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifoKommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in NordrheinWestfalen. Offensichtlich hat sich die Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.
Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderullgen der Hauptansatzstaffel , der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die bereits abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in unserer Gemeinde entwertet und der beschlossene Haushalt wird zur Makulatur.
Der aktuelle Gesetzentwurf zum GFG 2011 ist absolut abzulehnen. Nach den vorliegenden Informationen bedeutet die Verabschiedung dieses Gesetzes einen katastrophalen Einschnitt in die Gemeindefinanzierung. Nach hier vorliegenden Berechnungen ergibt sich eine Umverteilung von ca. 255 Mio. Euro, bei der 75 Kommunen gewinnen und 276 Kommunen verlieren. Für das Jahr 2011 würden sich für die Gemeinde Reken beispielsweise Mindereinnahmen im Verhältnis zur bisherigen Berechnungsweise aus dem GFG 2010 in Höhe von 1.647.954 t ergebenl Auch die anderen Kommunen mit relativ weniger Bedarfsgemeinschaften berichten von schockierenden Auswirkungen des Gesetzes.
Diese Umverteilung wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
a) Der Schüleransatz ist abgewertet worden. Für die 1.504 Schüler der Gemeinde Reken wurde bislang ein Schüleransatz von 1.654 ermittelt und eine abschließende Gewichtung von 92 v. H. vorgenommen. Hochgerechnet auf den Grundbetrag für das Jahr 2010 in Höhe von 804,84 C ergäbe sich ein anteiliger Finanzbedarf in Höhe von
 
1.654 x 92 v. H. =1.522 x 804,84 t =1.224.959,51 t
Selbst dieser Schüleransatz ist für die Gemeinde Reken nicht kostendeckend.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde dieser Anteil auf 88 v. H. reduziert. Durch die Herausgehobene Gewichtung des Sozialansatzes verringert sich der Grundbetrag zudem auf 657,22 C, so dass die Bedeutung des Schüleransatzes reduziert wird:
 
1.654 x 88 v. H. =1.456 x 657,22 t =956.911,36 t
Der Schüleransatz verringert sich für die Gemeinde Reken im GFG 2011 somit um 268.048,15 t, bzw. 21,88 %1
b ) Die fiktiven Hebesätze werden zum wiederholten Male erhöht. Bei der Gewerbesteuer ist und bleibt das Land Nordrhein-Westfalen bundesweit Spitzenreiter
mit dem fiktiven Hebesatz von geplanten 411 v. H.. Das Anheben des fiktiven
Hebesatzes zwingt die Kommunen zur Anhebung des tatsächlichen Hebesatzes, da ansonsten im Gemeindefinanzierungsgesetz Steuereinnahmen angerechnet werden, die real nicht erzielt werden. Durch die späte Einbringung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 wird die Frist zur möglichen Anpassung der Hebesätze darüber hinaus mit Berücksichtigung der notwendigen politischen Diskussion sehr, bzw. zu kurz.
Die Anhebung der fiktiven Hebesätze beeinflusst somit das landesweite Hebesatzniveau und wird seitens der Gemeinde Reken abgelehnt.
c) Der Soziallastenansatz soll in der Gewichtung vom Faktor 3,9 auf Faktor 9,6 angehoben werden. Für die 230 Bedarfsgemeinschaften der Gemeinde Reken zum Zeitpunkt 31.12.2009 bedeutet dies, dass sich der Finanzbedarf wie folgt ändert:
Alte Berechnung:
230 Bedarfsgemeinschaften x 3,9 x Grundbetrag 804,84 e =721.937,37 e
Neue Berechnung:
230 Bedarfsgemeinschaften x 9,6 x Grundbetrag 657,22 e =1.451.140,31 e
Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die 230 Bedarfsgemeinschaften einen um 494.228,94 e höheren Finanzbedarf rechtfertigen als unsere 1.504 Schüler an fünf Schulenl Die Rechtfertigung dieses Verhältnisses ist absolut nicht nachvollziehbar und wird in keinster Weise akzeptiert!
Darüber hinaus werden beim geplanten Modell Kommunen bestraft, die bereits in den letzten Jahren viel Geld und Personal für das Fallmanqgement zur Rückführung der Bedarfsgemeinschaften eingesetzt haben und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften
aktiv verringert haben. Auf der anderen Seite ist der Indikator der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften völlig ungeeignet, um daran ,einen Soziallastenansatz in der vorgeschlagenen herausragenden Höhe zu rechtfertigen -da er von Kommunen beeinflusst werden kann. So würde es u. U. völlig ausreichen, die angemessenen Kosten der Unterkunft großzügiger zu bemessen, um Anspruchsgrundlagen für weitere Bedarfsgemeinschaften entstehen zu lassen.
Es ist zu prognostizieren, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften landesweit steigen wird, da . die Kommunen bei vielen Fallkonstellationen "GewinnloC. erwirtschaften. Denn pro Bedarfsgemeinschaft errechnet sich nach dem neuen Modell ein Finanzbedarf im GFG in Höhe von
9,6 x Grundbetrag 657,22 C =6.309,31 C.
Dieser herausgehobene Soziallastenansatz verringert somit die anzustrebende Motivation der Kommunen, Bedarfsgemeinschaften zu verringern eine völlig kontraproduktive Systematikl Im Gegenteil sollten Anreize geschaffen werden, um die Zahl der' Bedarfsgemeinschaften zu verringern!
Das IFO-Institut hat in seinem Gutachten eine Gewichtung des Soziallastenansatzes in Höhe von 4,2 vorgeschlagen. Es ist nicht einzusehen, warum von diesem Wert abgewichen werden soll. Soweit die Fortführung der Regressionsanalyse wirklich einen aktuellen Gewichtungsfaktor von 15,3 ergibt ist die Analyseform der Regressionsanalyse in Frage zu stellen, wie das o. a. praktische Beispiel aus der Gemeinde Reken zeigt I
Die geplanten Veränderungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz liefern somit realitätsferne und m. E. verfassungswidrige Ergebnisse und würden alleine in Reken für Mindereinnahmen in Höhe von 1.647.954 C sorgen gegenüber der Berechnung mit den Daten des Jahres 2010.
Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch "gesunde~ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden.
Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs-und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.